Sonntag, 11. August 2024

Die Erfolge der Demokratiebewegung

Langsam aber sicher zeigen sich die ersten Erfolge der Demokratiebewegung. Ob das Abwenden noch repressiverer Maßnahmen, wie z.B. eine allgemeine Impfpflicht, der Demokratiebewegung zuzurechnen ist, ist nicht wirklich zu eruieren. Schlimm genug war bereits die "Impfpflicht" gegen Covid-19 für bestimmte Berufsgruppen und das Mobben oder Entlassen anderer Berufsgruppen, wenn sich ein Mitarbeiter nicht bereit erklärte, an dem größten Menschenversuch der Geschichte teilzunehmen.

Durch das Herausklagen der RKI-Protokolle von Paul Schreyer wurde schnell deutlich, dass das RKI als weisungsgebundene Behörde den Anweisungen der Politik zu folgen hatte und Erklärungen für die skurrilen, nicht evidenzbasierten Maßnahmen entwickeln sollte. Dass das RKI keine andere Wahl hatte, weil es weisungsgebunden war, kann ich nicht sehen, es hätte die Möglichkeit der Remonstration gehabt, sie ist für Beamte sogar verpflichtend in solchen Fällen, schließlich wurden die Grundrechte in einer so massiven Weise eingeschränkt, wie es einmalig bisher in der Bundesrepublik ist.

So hielt das RKI, genau wie die Demokratiebewegung und die kritischen Ärzte und Wissenschaftler, die Maskenpflicht für die Allgemeinbevölkerung für nicht zielführend Übertragungen zu verhindern und bei unsachgemäßem Gebrauch, wie z.B. zu langer Tragezeit,  z.B. in Schulen und am Arbeitsplatz sogar für schädlich. 

Dass die Impfungen weder Eigen- noch Fremdschutz boten, wusste das RKI früh und ging bereits im Dezember 2020 davon aus.

In den Gesamtprotokollen plus Zusatzmaterial, die Aya Velázquez zugespielt wurden, wurde jetzt sogar deutlich, dass die Protokolle, zumindest teilweise, im Nachhinein geschönt wurden, das Multipolar-Magazin berichtete.

Tom Lausen, der Datenanalyst, der bereits die Vielzahl der Impfnebenwirkungen, die durch Ärzte an die Kassenärztliche Vereinigung gemeldet wurden, aufdeckte sowie die Intensivbetten-Lüge, hat sich jetzt die Versäumnisse des PEI vorgenommen, das sogar gesetzlich verpflichtet gewesen wäre, ebenfalls die Meldungen der Ärzte an die Krankenkassen aufzubereiten, um ein objektiveres Bild zu Impfschäden und Todesfällen durch die Impfung zu erhalten und die neuartigen Menschenversuche zu überwachen. Nius berichtet darüber.

Erste Erfolge gibt es bereits bei den Gerichten, die in der Vergangenheit grundsätzlich behaupteten, sich mit ihrem Abweisen der Klagen oder ihren Urteilen auf das RKI zu beziehen. Das ist nun nicht mehr möglich. Bei einigen Richtern führt das nach Tom Lausen allerdings dazu, dass sich Gerichte mit ihren Urteilen nicht mehr auf das RKI beziehen, sondern auf die Reichsgesetze zur Volksgesundheit des Dritten Reiches, nach denen das Individuum für den "Volkskörper" zu opfern sei.

Aber auch das entlarvt sie mit ihrer rechtsextremen Agenda 2030, selbst wenn nach wie vor nicht alle Verurteilungen abgewendet werden können.

Besonders deutlich werden die Erfolge aber, weil nun erstmals eine Klage eines Impfopfers gegen Karl Lauterbach, RKI, PEI und die abweisenden Krankenhäuser zugelassen worden ist. Wir danken Frau König für ihren Mut und ihre Hartnäckigkeit und hoffen, dass es ihr viele andere Opfer nachtun. Hier berichtet Frau König über ihre Klage gegen Lauterbach.


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