Mittwoch, 30. September 2020

Freedom


 

Dienstag, 22. September 2020

Kurzbericht des juristischen Corona-Ausschusses

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet daher: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein. Grade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateralschäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Schnell wurde klar, dass sich die Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, als unzutreffend erwiesen. Hierzu sind in der Zwischenzeit eine große Vielzahl von Studien durchgeführt worden. Bereits im April 2020 teilte das italienische Gesundheitsamt mit, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 83 Jahren liege und so gut wie niemand ohne Vorerkrankungen verstorben sei. 

Untersucht werden hier vom juristischen Corona-Ausschuss die Gefahr für das Gesundheitswesen, die negativen Auswirkungen der Maßnahmen, die Lage der Kinder sowie  die Lage in den Pflegeheimen, die Maskenpflicht, sozio-kulturelle Schäden, wirtschaftliche Schäden, der Schaden am Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Rolle der Medien.

Der gesamte Zwischenbericht ist hier als PDF zu lesen: Kurzbericht Corona-Ausschuss

Laut Dr. Fuellmich (Rechtsanwalt in den USA und in Deutschland) können sich deutsche Geschädigte an den Sammelklagen in den USA und Kanada beteiligen, hierfür gebe es besondere Verfahrensmöglichkeiten. Wirtschaftlich und/oder gesundheitlich Geschädigte, dazu gehören nicht nur verschobene Operationen oder Nichtbehandlung bei gefährlichen Erkrankungen, sondern auch psychische Erkrankungen, wie durch die Maßnahmen und Medienberichterstattung ausgelöste Angst- und Zwangserkrankungen sowie Depressionen. Zur Zeit tauschen sich Juristen und Wissenschaftler aus ganz Europa aus, das europäische Netzwerk soll weltweit ausgedehnt werden, um weitere Schäden von den Bevölkerungen in allen Ländern abzuwenden

Wer direkte Hilfe benötigt, etwa weil das eigene Kind aus dem Unterricht ausgeschlossen wird, kann sich bei den KlagePATEN Unterstützung holen, auch ohne Rechtsschutzversicherung oder Zahlungsfähigkeit.

Die Untersuchungen des juristischen Untersuchungsausschusses sind vollständig online einzusehen, hierzu wurden verschiedene Wissenschaftler und Zeugen befragt, sämtliche Befragungen kann man sich in der Playlist von OVALmedia anschauen.

Mittwoch, 16. September 2020

Die Notstandsgesetze und ihre Ermächtigungen 1933 und 2020

Der Ausnahmezustand mit den dazugehörigen Notstandsgesetzen weisen 1933 wie 2020 viele Parallelen auf.

Der Name des Gesetzes:

Um die Grundrechte auszuhebeln, wird mit postiver Namensgebung Schutz, Gesundheit und Wohlbefinden vorgegeben, der Name des Gesetzes für totalitäre Herrschaft 2020 lautet "InfektionsSCHUTZgesetz" während Hitler zum Unterdrücken der Bevölkerung und dem Aussetzen der Grundrechte sein Gesetz "Gesetz zur BEHEBUNG DER NOT von Volk und Reich" nannte. 

Hitler erhielt im März 1933 eine 2/3 Mehrheit für seine Notstandsgesetze, die Bundesregierung hat im März 2020 behauptet, das gesamte Parlament geschlossen hinter sich zu haben.

Die Inszenierungen: 

1. Hitlers Propagandaminister nutzt den Reichtstagsbrand, den ein anarachistischer Einzelkämpfer legte, geschickt, um ihn der KPD, der meist gefüchteteten Partei der Nationalsozialisten, in die Schuhe zu schieben. Der "Tag von Potsdam" überzeugte damit auch die Parteien der Mitte für die Notstandsgesetze zu stimmen. Die KPD war vor diesem Hintergrund von der Wahl ausgeschlossen, lediglich die SPD stimmte gegen das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".

2. 2020 nutzte die Bundesregierung das Ausrufen der Pandemie durch die WHO sowie die Bilder aus Wuhan und Italien als Propagandawerkzeug trotz leerer Krankenhäuser und weniger Todesfälle in Deutschland ebenfalls, um die Menschenrechte außer Kraft zu setzen, um sich wie Hitler alleine der Herrschaft zu bemächtigen. Als weiteres Propagandamittel nutzte sie hierbei das RKI und die Charité, die sich im Februar noch ganz realistisch zur Epidemie äußerten, um die Ängste weiter zu schüren. So sprach dann im März Prof. Wieler von bis zu 10 Millionen Infizierten und Prof. Drosten von bis zu 250.000-500.000 Todesfällen alleine in Deutschland.

Die Ermächtigungen der Regierung, die Selbstentmachtung des Parlaments:

1. Sowohl 1933 als auch 2020 wurde die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt. Ein Alleinherrscher bekam weitreichende Befugnisse, 1933 Hitler, 2020 Spahn, der Reichstag, bzw. der Bundestag waren, bzw. sind durch die Selbstentmachtung des Parlaments in vielen Bereichen allein weisungsberechtigt.

2. Massive Grundrechtseinschränkungen wurden beschlossen. Vom Datenschutz, über  freie Berufsausübung bis hin zum Versammlungsrecht wurden Grundrechte 1933 und 2020 außer Kraft gesetzt. 2020 wurde zusätzlich der Schul- und Hochschulbetrieb verboten bis massiv eingeschränkt, hinzu kam die vorübergehende Ausgangssperre für Menschen, die keiner Arbeit nachgingen, nicht zum Arzt mussten, Lebensmittel kaufen mussten oder sich sportlich an der frischen Luft betätigen wollten. Das Versammlungsrecht für regierungskritische Demonstrationen muss bis heute vor den Verfassungsgerichten eingeklagt werden.

3. 1933 wurden die Notstandsgesetze zunächst für 4 Jahre verhängt und dann immer wieder verlängert. 2020 wurden die Notstandsgesetze zunächst unbefristet, im neuen Infektionsschutzgesetz mit den Veränderungen vom Juli 2020 zunächst auf 2 Jahre befristet. 

Das Zerschlagen von Geschäften

In der Nacht vom 8. auf den 9. November 1938 zerschlugen die Nazis 7500 Geschäfte, zerstörten 267 Synagogen und Gemeindehäuser, insgesamt starben in dieser Nacht bei den Ausschreitungen 1400 Menschen.

2020 zerstörte die Bundesregierung mit dem verhängten Lockdown und den folgenden Maßnahmen unzählige Klein- und mittelständige Unternehmen. Zur Verschleierung der Zerstörung bot sie Untenehmen Hilfen in Form von minimalen Soforthilfen und Kredite, die zur Überschuldung führen sollen, an. Zur Verschleierung des massiven Angriffs auf die Wirtschaft, rettete sie einige Großunternehmen wie die Lufthansa und bot Kurzarbeit und Insolvenzverschleppung an, zum Teil um die verheerenden Folgen zu verschleiern, zum Teil um Unternehmen mit teuren Krediten weiter zu zerstören. Unternehmen, deren Zerstörung durch den Lockdown nicht gelang, tyrannisiert die Regierung mit Testungen und Quarantäne, wie z.B. die Fleischindustrie oder die Reisebranche, um sie nachhaltig zu zerschlagen. So werden auch die Suizide, die bisher in Deutschland noch nicht ermittelt wurden wegen Existenzzerstörung und Arbeitslosigkeit, sich über weitere Strecken ziehen und weniger auffallen als z.B. in den USA.

Die frühen Lager: 

1933 wurden politisch Verfolgte in zunächst provisorische Lager gebracht, das erste erbaute Lager wurde Dachau, auch in den frühen Lagern gab es bereits Gewalt. Erst später wurden dann größere Lager gebaut und dort Juden und weitere Ethnien untergebracht und getötet.

2020 funktionierte die Bundesregierung die Alten- und Pflegeheime zu Lagern um, in denen die Pflegebedürftigen zwangsisoliert wurden. Nach dem Lockdown durften Pflegebedürftige kurz ihre Angehörigen wieder sehen, allerdings ohne Körperkontakt und nur mit Aufsicht. Pflegepersonal wird hier als Lageraufsicht missbraucht. Mit der Isolierung und dem Fehlen ausreichender, privater und auch  körperlicher Zuwendung wurde der gesundheitliche Zustand der Pflegebedürftigen so verschlechtert, dass sie entweder kranker wurden oder starben oder zumindest ihre Lebenszeit durch die Haftbedingungen verkürzt wurde. Nach dem Lockdown, als Kinder wieder zeitweise in die Schule durften, wurde Eltern angedroht, deren Lehrer positiv auf Corona getestet wurden, ihre Kinder von den Familien abzusondern, sollten sie sie nicht innerhalb der Familie absondern. Stellenausschreibungen für die der Familie ohne Grund entrissenen Kinder waren bereits öffentlich ausgeschrieben, die gewährleisten sollen, dass Kinder zwangsisoliert werden. 


Dienstag, 15. September 2020

Ist die Gesundheitsdiktatur am Ende?

Wie in den vorausgehenden Artikeln bereits erwähnt, ist die faschistoide Ermächtigung zur Totalherrschaft der Regierung über die Bevölkerung verfassungswidrig. Es lag nie eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vor und die milde Epidemie im Frühjahr ist lange vorbei. Das RKI beendete die Epidemie Mitte Mai, die Regierung aber führte sie weiter fort, da sie sich selbst laut neuem Infektionsschutzgesetz, ohne Kriterien für eine Epidemie von nationaler Tragweite zu definieren, zum Ausrufen und Beenden einer Epidemie nationaler Tragweite ernannt hat. Siehe auch mein Artikel Faschismus im Gewand der Demokratie

Diese Tatsachen stellen jetzt auch zwei Rechtsgutachten fest, die von der FDP und den Grünen in Auftrag gegeben worden sind:

"Dem Deutschen Bundestag standen bei Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Seite und es stehen ihm auch für die Beurteilung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite keine rechtlichen Kriterien zur Verfügung.”
“Eingedenk der Tatsache, dass die Rechtsgrundlage nicht nur wegen ihrer Unbestimmtheit verfassungswidrig ist, sondern eine Reihe von schweren verfassungsrechtlichen Defiziten aufweist, ist die Aufhebung unverzüglich vorzunehmen.“
Die Verfassungswidrigkeit resultiert u.a. aus den Verstössen gegen Art. 83 GG, Art. 80 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG. “Außerdem sind die Grenzen der Ermächtigung nicht „eindeutig“ im Sinne der Rechtsprechung des Bundsverfassungsgerichts – siehe BVerfGE 8, 155 (171).”
 
 
"Gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG können Gesetze zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, wenn sie gemäß Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Art. 80 Abs. 1 GG steht im historischen Kontext der „leidvollen Er-fahrungen deutscher Verfassungsentwicklung“4und fungiert als „bereichsspezifische Konkretisierung des Rechtsstaats-, Gewaltenteilungs-[...] und Demokratieprinzips“5. Er sollte „der ‚Ermächtigungsgesetzgebung‘ einen Riegel vorschieben und eine geräuschlose Verlagerung der Rechtsetzungsmacht auf die Exekutive sowie die damit verbundene Veränderung des Verfassungssystems verhindern.“6Das Parlament darf sich aus diesem Grunde, so das Bundesverfassungsgericht, nicht „durch eine Blankoermächtigung an die Exekutive seiner Verantwortung für die Gesetzgebung entledigen und damit selbst entmachten." 
 
Hier geht es zu den vollständigen Gutachten: Prof Kingreen

Montag, 14. September 2020

Impfzwang - Das neue überarbeitete Infektionsschutzgesetz

 Viele Menschen hielten es nicht für möglich, dass unsere Politiker einen Impfzwang einführen könnten, manche hielten es sogar für eine Verschwörungstheorie, obwohl Spahn und Söder darüber laut nachdachten. Jetzt haben sie den Impfzwang im Rahmen der Überarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes in den gesetzlichen Rahmen gegossen:

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung desBundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmender spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schwerenVerlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einermedizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischenProphylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme anSchutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 giltentsprechend.

 (7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinenGebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberstenLandesgesundheitsbehörden übertragen.

§ 21 Impfstoffe Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehördeöffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfenImpfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden undvon anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Huxley würde sagen "schöne neue Welt", ARD und ZDF sagen dazu "die neue Realität". 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf 

Faschismus im Gewand der Demokratie

Viele große Männer, ob Umberto Eco, Adorno, Huxley oder George Orwell, wiesen darauf hin, dass der neue Faschismus im neuen Gewand kommen wird, im Gewand der Demokratie, im Gewand der Gesundheit, dass er seine Motive und Taten verschleiern wird.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht geglaubt, dass ich die Umsetzung des neuen Faschismus noch erleben werde. Ich bin in einer Demokratie geboren und war der Meinung, ich würde auch in einer sterben. 

Beim neuen Faschismus haben wir es gleich mit zwei Fallstricken zu tun, vielleicht sogar mit dreien. Der erste Fallstrick war, dass wir alle dachten, der neue Faschismus wird von der neuen Rechten, so sie irgendwann an die Macht käme, umgesetzt. In Deutschland konzentrierten und bekämpften wir also vor allem die AfD und die rechtsextreme Szene. Möglicherweise nur ein Ablenkungsmanöver, damit die Regierung im Gleichschritt, den neuen Totalitarismus umsetzen kann, der jetzt im Gewand demokratischer Parteien auftaucht, wie Adorno und Eco zurecht befürchteten. Hinzu kommt Huxleys Warnung vor einer Gesundheitsdiktatur, die im Namen der Gesundheit aufgebaut werden wird. Ob es sich hier um vorausschauende Männer handelte oder ob die Regierungen diese Werke als Anleitung benutzten, wird erst einmal offen bleiben.

Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz, das am 20.07. in Kraft gesetzt wurde, wird zusätzlich zur Aushebelung der Gewaltenteilung auch der Datenschutz ausgehebelt. So heißt es hier:

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen

Kein Wort davon, was eine epidemische Lage von nationaler Tragweite ist. Für mich gäbe es 3 Voraussetzungen, die 1. wäre die Überfüllung der Krankenhäuser, die 2. eine hohe Todesrate, etwa wie bei Ebola von 10% und die 3. ein hohes Ansteckungsrisiko, wie etwa bei Masern, ein Patient steckt 18 weitere an.

Alle drei Voraussetzungen waren bei Corona nicht gegeben. Die Krankenhäuser waren so leer, dass über 400.000 Ärzte mit Personal Kurzarbeit anmelden mussten. Die Todesrate bewegte sich zwischen 0,1-0,3%, also im Rahmen einer leichten bis mittleren Grippe. Die Ansteckungsrate ist etwas höher als bei der Grippe, ein Patient steckt etwa 3,5 Menschen an, während es bei der Grippe nur 2,5 sind.

Hier handelt es sich also, da die Kriterien einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite fehlen, um einen Gummiparagraphen, der die Regierung zu jeder Zeit ermächtigt, Grundgesetze außer Kraft zu setzen. 

Hinzu kommt, dass der Datenschutz ausgehebelt wurde, die Gesundheitsdaten müssen weiter geleitet werden:

 §9 Meldung

(1) Die namentliche Meldung durch eine der in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 4 bis 8 genannten Personen muss,soweit vorliegend, folgende Angaben enthalten:

 1. zur betroffenen Person:

 a) Name und Vorname, 

 b) Geschlecht, 

 c) Geburtsdatum, 

 d) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschriftdes derzeitigen Aufenthaltsortes, 

 e) weitere Kontaktdaten, 

...

 (6) Die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern werden jeweils fallbezogen mit den Daten der zu diesem Fall geführten Ermittlungen und getroffenen Maßnahmen sowie mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen auch an die zuständigen Stellen der Bundeswehr übermittelt, sofern die betroffene Person einer Personengruppe im Sinne des § 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2 angehört.

Und bei internationaler Tragweite (ist ja bei Grippe und Corona immer der Fall)

Die zuständige Behörde darf im Rahmen dieser Vorschrift die folgenden personenbezogenen Daten übermitteln 

1. zur betroffenen Person: 

a) den Namen und Vornamen, 

b) Tag der Geburt und 

c) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und 

2. den Namen des Meldenden. 

Die zuständige Landesbehörde übermittelt die in den Sätzen 1 und 2 genannten Angaben unverzüglichdem Robert Koch-Institut. Darüber hinaus übermittelt die zuständige Landesbehörde dem Robert Koch-Institut auf dessen Anforderung unverzüglich alle ihr vorliegenden Informationen, die für Mitteilungen andie Weltgesundheitsorganisation im Sinne der Artikel 6 bis 12 und 19 Buchstabe c der InternationalenGesundheitsvorschriften (2005) erforderlich sind. Für die Übermittlungen von den zuständigen Landesbehördenan das Robert Koch-Institut kann das Robert Koch-Institut die technischen Übermittlungsstandardsbestimmen. Das Robert Koch-Institut bewertet die ihm übermittelten Angaben nach der Anlage 2 derInternationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und nimmt die Aufgaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des IGV-Durchführungsgesetzes wahr.

 § 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung 

(1) Zur Überwachung übertragbarer Krankheiten können der Bund und die Länder weitere Formen der epidemiologischen Überwachung durchführen. Bei Erhebungen des Bundes ist den jeweils zuständigen Landesbehörden Gelegenheit zu geben, sich Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden festlegen, welche Krankheiten und Krankheitserreger durch Erhebungen nach Satz 1 überwacht werden zu beteiligen.

Das Bundesministerium für Gesundheit kann im
Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden festlegen, welche Krankheiten und Krankheitserreger durch Erhebungen nach Satz 1 überwacht werden.

Also man sieht bereits an den kurzen Auszügen des Infektionsschutzgesetzes, dass es sich um Ermächtigungsgesetze handelt gegen das Grundgesetz und der Regierung einen Freibrief erteilt, Gesetze und den Bundesrat jederzeit auszuhebeln, den Datenschutz aufzuheben, eine Jagd auf Kranke durchzuführen und wie im Falle von Corona auch Jagd auf Gesunde zu machen, sowie eine staatliche Totalüberwachung einzuführen. Ähnliche Ermächtigungsgesetze plant jetzt auch Horst Seehofer für das Bundesinnenmisniterium.

Hier wird sowohl den Ärzten als auch den Gesundheitsämtern massiv ins Handwerk gepfuscht, die ansonsten zuständig für ansteckende Krankheiten und Epidemien waren von Politkern, die nicht einmal eine medizinische Ausbildung haben und sich ausschließlich mit Institutionen schmücken, die bereits im Dritten Reich gemeinsame Sache mit Hitler und der Pharmaindustrie machten. Siehe hierzu auch meinen Artikel: Medizin, Wissenschaft und Institution im Dritten Reich 

Hier ist noch zu erwähnen, dass Hitler ebenfalls die Notstandsgesetze dazu nutzte, das Dritte Reich aufzubauen. Wie viele Menschenleben die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes bis heute kosteten und noch kosten werden, ist nicht genau ermittelt und wird in Deutschland nach wie vor verschleiert, wir wissen von 50.000 verschobenen Krebsoperationen, damit die Krankenhäuser leerstehen, von vielen Patienten, die sich aufgrund der Propaganda nicht mehr ins Krankenhaus trauten, insbesondere Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, durch Kurzarbeit und Insolvenzverschleppung werden noch zusätzliche zu den noch nicht eruierten Suiziden folgen, sowie die Pflegebedürftigen, die aufgrund der Isolation starben und früher sterben werden. In Afrika und Indien werden die Menschen gerade ausgehungert, weil sie sich nur etwas zu essen leisten können, wenn sie arbeiten und das nicht dürfen. Ich befürchte, das wird am Ende ein viel größerer Genozid sein, als Hitlers, auch wenn er besser verschleiert wird und unter dem Deckmantel des "Guten", der "Gesundheit" und zumindest in Europa auch unter dem Deckmantel der "Demokratie" geschieht.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

 

 

Freitag, 11. September 2020

Märchen und Mythen um Corona - die Märchenonkel

Die Bevölkerung ist so traumatisiert und im Stockholm-Syndrom gefangen, dass sie wie hypnotisiert jeden unlogischen und unwissenschaftlichen Unsinn, den die Regierung von sich gibt, glaubt. Die Regierung nutzt die Regression in der Traumatisierung, die sie unter anderem damit gefördert hat, dass sie uns einfach geduzt hat "bleib daheim", "bleib gesund" dazu, das magische Denken von Kindern auszunutzen, die ja auch an den Weihnachtsmann oder Osterhasen glauben, wenn ihnen davon erzählt wird, um Märchen zu erzählen, das Märchen vom Killervirus, das Märchen, dass das Kind die Oma umbringt, wenn es sie besucht, das Märchen, dass man sich vor Viren verstecken könne, das Märchen, dass Viren die Maske nur in eine Richtung passieren, das Märchen, dass wir alle unsterblich werden, wenn wir nur schön brav sind (es scheint nicht mehr normal zu sein mit über 80 zu sterben, sondern das Schlimmste, was uns passieren kann in dieser Welt) usw. Dass die Menschen diese Mythen glauben, liegt an der Traumatisierung und der damit verbundenen Regression auf ein Alter, in dem ein Kind die Welt, die es sich noch nicht erklären kann, durch Phantasie und Märchen kennenlernt bis es sie realistisch einschätzen kann.

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