Montag, 14. September 2020

Impfzwang - Das neue überarbeitete Infektionsschutzgesetz

 Viele Menschen hielten es nicht für möglich, dass unsere Politiker einen Impfzwang einführen könnten, manche hielten es sogar für eine Verschwörungstheorie, obwohl Spahn und Söder darüber laut nachdachten. Jetzt haben sie den Impfzwang im Rahmen der Überarbeitung des neuen Infektionsschutzgesetzes in den gesetzlichen Rahmen gegossen:

(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung desBundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmender spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schwerenVerlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Personen, die auf Grund einermedizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischenProphylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme anSchutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden. § 15 Abs. 2 giltentsprechend.

 (7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinenGebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die oberstenLandesgesundheitsbehörden übertragen.

§ 21 Impfstoffe Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehördeöffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach § 17a Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfenImpfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden undvon anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt.

Huxley würde sagen "schöne neue Welt", ARD und ZDF sagen dazu "die neue Realität". 

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf 

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