Montag, 14. September 2020

Faschismus im Gewand der Demokratie

Viele große Männer, ob Umberto Eco, Adorno, Huxley oder George Orwell, wiesen darauf hin, dass der neue Faschismus im neuen Gewand kommen wird, im Gewand der Demokratie, im Gewand der Gesundheit, dass er seine Motive und Taten verschleiern wird.

Wenn ich ehrlich bin, habe ich nicht geglaubt, dass ich die Umsetzung des neuen Faschismus noch erleben werde. Ich bin in einer Demokratie geboren und war der Meinung, ich würde auch in einer sterben. 

Beim neuen Faschismus haben wir es gleich mit zwei Fallstricken zu tun, vielleicht sogar mit dreien. Der erste Fallstrick war, dass wir alle dachten, der neue Faschismus wird von der neuen Rechten, so sie irgendwann an die Macht käme, umgesetzt. In Deutschland konzentrierten und bekämpften wir also vor allem die AfD und die rechtsextreme Szene. Möglicherweise nur ein Ablenkungsmanöver, damit die Regierung im Gleichschritt, den neuen Totalitarismus umsetzen kann, der jetzt im Gewand demokratischer Parteien auftaucht, wie Adorno und Eco zurecht befürchteten. Hinzu kommt Huxleys Warnung vor einer Gesundheitsdiktatur, die im Namen der Gesundheit aufgebaut werden wird. Ob es sich hier um vorausschauende Männer handelte oder ob die Regierungen diese Werke als Anleitung benutzten, wird erst einmal offen bleiben.

Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz, das am 20.07. in Kraft gesetzt wurde, wird zusätzlich zur Aushebelung der Gewaltenteilung auch der Datenschutz ausgehebelt. So heißt es hier:

§ 5 Epidemische Lage von nationaler Tragweite(1) Der Deutsche Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. Der Deutsche Bundestag hebt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wieder auf, wenn die Voraussetzungen für ihre Feststellung nicht mehr vorliegen. Die Aufhebung ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen

Kein Wort davon, was eine epidemische Lage von nationaler Tragweite ist. Für mich gäbe es 3 Voraussetzungen, die 1. wäre die Überfüllung der Krankenhäuser, die 2. eine hohe Todesrate, etwa wie bei Ebola von 10% und die 3. ein hohes Ansteckungsrisiko, wie etwa bei Masern, ein Patient steckt 18 weitere an.

Alle drei Voraussetzungen waren bei Corona nicht gegeben. Die Krankenhäuser waren so leer, dass über 400.000 Ärzte mit Personal Kurzarbeit anmelden mussten. Die Todesrate bewegte sich zwischen 0,1-0,3%, also im Rahmen einer leichten bis mittleren Grippe. Die Ansteckungsrate ist etwas höher als bei der Grippe, ein Patient steckt etwa 3,5 Menschen an, während es bei der Grippe nur 2,5 sind.

Hier handelt es sich also, da die Kriterien einer epidemischen Lage mit nationaler Tragweite fehlen, um einen Gummiparagraphen, der die Regierung zu jeder Zeit ermächtigt, Grundgesetze außer Kraft zu setzen. 

Hinzu kommt, dass der Datenschutz ausgehebelt wurde, die Gesundheitsdaten müssen weiter geleitet werden:

 §9 Meldung

(1) Die namentliche Meldung durch eine der in § 8 Absatz 1 Nummer 1 und 4 bis 8 genannten Personen muss,soweit vorliegend, folgende Angaben enthalten:

 1. zur betroffenen Person:

 a) Name und Vorname, 

 b) Geschlecht, 

 c) Geburtsdatum, 

 d) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend: Anschriftdes derzeitigen Aufenthaltsortes, 

 e) weitere Kontaktdaten, 

...

 (6) Die verarbeiteten Daten zu meldepflichtigen Krankheiten und Nachweisen von Krankheitserregern werden jeweils fallbezogen mit den Daten der zu diesem Fall geführten Ermittlungen und getroffenen Maßnahmen sowie mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen auch an die zuständigen Stellen der Bundeswehr übermittelt, sofern die betroffene Person einer Personengruppe im Sinne des § 54a Absatz 1 Nummer 1 und 2 angehört.

Und bei internationaler Tragweite (ist ja bei Grippe und Corona immer der Fall)

Die zuständige Behörde darf im Rahmen dieser Vorschrift die folgenden personenbezogenen Daten übermitteln 

1. zur betroffenen Person: 

a) den Namen und Vornamen, 

b) Tag der Geburt und 

c) Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und 

2. den Namen des Meldenden. 

Die zuständige Landesbehörde übermittelt die in den Sätzen 1 und 2 genannten Angaben unverzüglichdem Robert Koch-Institut. Darüber hinaus übermittelt die zuständige Landesbehörde dem Robert Koch-Institut auf dessen Anforderung unverzüglich alle ihr vorliegenden Informationen, die für Mitteilungen andie Weltgesundheitsorganisation im Sinne der Artikel 6 bis 12 und 19 Buchstabe c der InternationalenGesundheitsvorschriften (2005) erforderlich sind. Für die Übermittlungen von den zuständigen Landesbehördenan das Robert Koch-Institut kann das Robert Koch-Institut die technischen Übermittlungsstandardsbestimmen. Das Robert Koch-Institut bewertet die ihm übermittelten Angaben nach der Anlage 2 derInternationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und nimmt die Aufgaben nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des IGV-Durchführungsgesetzes wahr.

 § 13 Weitere Formen der epidemiologischen Überwachung; Verordnungsermächtigung 

(1) Zur Überwachung übertragbarer Krankheiten können der Bund und die Länder weitere Formen der epidemiologischen Überwachung durchführen. Bei Erhebungen des Bundes ist den jeweils zuständigen Landesbehörden Gelegenheit zu geben, sich Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden festlegen, welche Krankheiten und Krankheitserreger durch Erhebungen nach Satz 1 überwacht werden zu beteiligen.

Das Bundesministerium für Gesundheit kann im
Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden festlegen, welche Krankheiten und Krankheitserreger durch Erhebungen nach Satz 1 überwacht werden.

Also man sieht bereits an den kurzen Auszügen des Infektionsschutzgesetzes, dass es sich um Ermächtigungsgesetze handelt gegen das Grundgesetz und der Regierung einen Freibrief erteilt, Gesetze und den Bundesrat jederzeit auszuhebeln, den Datenschutz aufzuheben, eine Jagd auf Kranke durchzuführen und wie im Falle von Corona auch Jagd auf Gesunde zu machen, sowie eine staatliche Totalüberwachung einzuführen. Ähnliche Ermächtigungsgesetze plant jetzt auch Horst Seehofer für das Bundesinnenmisniterium.

Hier wird sowohl den Ärzten als auch den Gesundheitsämtern massiv ins Handwerk gepfuscht, die ansonsten zuständig für ansteckende Krankheiten und Epidemien waren von Politkern, die nicht einmal eine medizinische Ausbildung haben und sich ausschließlich mit Institutionen schmücken, die bereits im Dritten Reich gemeinsame Sache mit Hitler und der Pharmaindustrie machten. Siehe hierzu auch meinen Artikel: Medizin, Wissenschaft und Institution im Dritten Reich 

Hier ist noch zu erwähnen, dass Hitler ebenfalls die Notstandsgesetze dazu nutzte, das Dritte Reich aufzubauen. Wie viele Menschenleben die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes bis heute kosteten und noch kosten werden, ist nicht genau ermittelt und wird in Deutschland nach wie vor verschleiert, wir wissen von 50.000 verschobenen Krebsoperationen, damit die Krankenhäuser leerstehen, von vielen Patienten, die sich aufgrund der Propaganda nicht mehr ins Krankenhaus trauten, insbesondere Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten, durch Kurzarbeit und Insolvenzverschleppung werden noch zusätzliche zu den noch nicht eruierten Suiziden folgen, sowie die Pflegebedürftigen, die aufgrund der Isolation starben und früher sterben werden. In Afrika und Indien werden die Menschen gerade ausgehungert, weil sie sich nur etwas zu essen leisten können, wenn sie arbeiten und das nicht dürfen. Ich befürchte, das wird am Ende ein viel größerer Genozid sein, als Hitlers, auch wenn er besser verschleiert wird und unter dem Deckmantel des "Guten", der "Gesundheit" und zumindest in Europa auch unter dem Deckmantel der "Demokratie" geschieht.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf

 

 

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