Samstag, 7. November 2020

Straftatbestände der Regierung, der Gesundheitsämter und der Schulen

Die Antwälte für Aufklärung haben einen offenen Brief verfasst, in dem genau erklärt wird, welche Straftatbestände durch Regierung, Gesundheitsämter, Schulen pp. vorliegen. Trotz der Maßnahmenvorschriften der Regierung für Schulen und Gesundheitsämter, übernimmt die Bundesregierung die Verantwortung für die Schädigungen, die aufgrund der Maßnahmen entstehen, nicht. Verantwortlich gemacht werden hierfür die ausführenden Organe. Für viele Maßnahmen übernimmt die Regierung keine Verantwortung, sondern z.B. der Schuldirektor. Das heißt, wenn einem Kind schwindelig unter der Maske wird, es Kopfschmerzen bekommt oder zusammenbricht, weil die Schule die Maskenpflicht durchsetzt, wird die Körperverletzung nicht der Regierung angelastet, sondern dem Schuldirektor. Oder wenn ein Gesundheitsamt Quarantäne bei einem Gesunden anordnet, ist die Freiheitsberaubung Straftatbestand des Gesundheitsamtes, nicht der Regierung. Wer also einen Strafantrag stellen will gegen die Verantwortlichen, kann sich in dem offenen Brief informieren, gegen wen Strafantrag gestellt werden muss: Offener Brief der Anwälte für Aufklärung Anbei noch das Video von Beate Bahner zum Brief: Video Straftatbestände

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