Dienstag, 22. September 2020

Kurzbericht des juristischen Corona-Ausschusses

Die verfassungskonforme, juristisch relevante Frage lautet daher: Stimmt das Verhältnis zwischen der Reduzierung des Risikos, an Covid-19 zu erkranken und ggfs. zu sterben, und dem (realisierten) Risiko, dass die Abwehrmaßnahmen negative Auswirkungen zeitigen. Es geht letztlich also um die Abwägung von Lebensrisiken. Nur wenn das Heilmittel nicht schädlicher ist als die Krankheit, kann eine Maßnahme gerechtfertigt sein. Grade bei massiven Freiheitsbeschränkungen ist der Staat verpflichtet, fortwährend zu prüfen, ob diese zur Gefahrenabwehr zwingend erforderlich sind, ob es mildere Mittel gibt und/oder die Kollateralschäden schwerer wiegen als z.B. der Gesundheitsschutz. Der Staat muss sich dabei ständig aktiv um Erkenntnisgewinn (z.B. hinsichtlich Gefährlichkeit des Virus, Zuwachs an Lockdown-Opfern) bemühen, um so die Grundrechtseingriffe stets auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.

Schnell wurde klar, dass sich die Befürchtungen, dass SARS-CoV-2 deutlich gefährlicher im Hinblick auf Übertragbarkeit, Krankheitslast und Mortalität sein könnte als eine Influenza, als unzutreffend erwiesen. Hierzu sind in der Zwischenzeit eine große Vielzahl von Studien durchgeführt worden. Bereits im April 2020 teilte das italienische Gesundheitsamt mit, dass das Durchschnittsalter der Verstorbenen bei 83 Jahren liege und so gut wie niemand ohne Vorerkrankungen verstorben sei. 

Untersucht werden hier vom juristischen Corona-Ausschuss die Gefahr für das Gesundheitswesen, die negativen Auswirkungen der Maßnahmen, die Lage der Kinder sowie  die Lage in den Pflegeheimen, die Maskenpflicht, sozio-kulturelle Schäden, wirtschaftliche Schäden, der Schaden am Datenschutz und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Rolle der Medien.

Der gesamte Zwischenbericht ist hier als PDF zu lesen: Kurzbericht Corona-Ausschuss

Laut Dr. Fuellmich (Rechtsanwalt in den USA und in Deutschland) können sich deutsche Geschädigte an den Sammelklagen in den USA und Kanada beteiligen, hierfür gebe es besondere Verfahrensmöglichkeiten. Wirtschaftlich und/oder gesundheitlich Geschädigte, dazu gehören nicht nur verschobene Operationen oder Nichtbehandlung bei gefährlichen Erkrankungen, sondern auch psychische Erkrankungen, wie durch die Maßnahmen und Medienberichterstattung ausgelöste Angst- und Zwangserkrankungen sowie Depressionen. Zur Zeit tauschen sich Juristen und Wissenschaftler aus ganz Europa aus, das europäische Netzwerk soll weltweit ausgedehnt werden, um weitere Schäden von den Bevölkerungen in allen Ländern abzuwenden

Wer direkte Hilfe benötigt, etwa weil das eigene Kind aus dem Unterricht ausgeschlossen wird, kann sich bei den KlagePATEN Unterstützung holen, auch ohne Rechtsschutzversicherung oder Zahlungsfähigkeit.

Die Untersuchungen des juristischen Untersuchungsausschusses sind vollständig online einzusehen, hierzu wurden verschiedene Wissenschaftler und Zeugen befragt, sämtliche Befragungen kann man sich in der Playlist von OVALmedia anschauen.

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